Vorgaben für Kurzzeitmietobjekte ab 1.10.2025 – Rundschreiben
Ein neues Rundschreiben des Tourismusministeriums legt ab dem 1.10.2025 verbindliche Vorgaben für kurzfristig vermietete Objekte fest.
Dazu gehören: Hauptnutzung der Räumlichkeiten, natürliches Licht/Lüftung, Haftpflichtversicherung, Brandschutz (z. B. Feuerlöscher, Rauchmelder) und Schädlingsbekämpfungsnachweis.